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Besondere Maßnahmen auf Grund von COVID-19

Stets auf Ihre Sicherheit bedacht, wurde unter den gegenwärtigen außergewöhnlichen Bedingungen und unter Einhaltung der Gesundheitsrichtlinien ein Protokoll mit Präventivmaßnahmen eingeführt, um eine mögliche Ansteckung durch COVID-19 zu verhindern, das eingehalten werden muss. Diese Maßnahmen werden den jeweils aktuellen Hinweisen der öffentlichen Institutionen entsprechend angepasst.

Maßnahmen auf dem Wanderweg durch die Schlucht von Masca und komplementäre Ausrüstung:

  • Das Personal auf dem Wanderweg durch die Schlucht von Masca wird zu jedem Zeitpunkt Nasen- und Mundschutzmasken tragen. Dies gilt sowohl im Besucherzentrum als auch an den Kontrollpunkten und auf weiteren Abschnitten des Weges, wenn ein Einhalten des Mindestabstands von 2 Metern nicht möglich ist.
  • Die Oberflächen im Besucherzentrum und an den Kontrollpunkten werden regelmäßig desinfiziert.
  • Alkohol-Gel wird den Besuchern am Eingang des Besucherzentrums sowie an den verschiedenen Kontrollpunkten auf dem Weg zur Verfügung gestellt.
  • Durch Bodenmarkierungen wird den Besuchern der Mindestabstand von 2 Metern in Gemeinschaftsbereichen angezeigt.
  • Das Personal des Wanderwegs durch die Schlucht von Masca hat an COVID-19-Präventivkursen teilgenommen und wird regelmäßig auf mögliche Infektionen getestet. Außerdem steht jedem Mitarbeiter entsprechende Schutzausrüstung zur Verfügung.
  • Die maximale Auslastung der verschiedenen Anlagen wird jeweils den geltenden Richtlinien entsprechend angepasst.
  • Vor Betreten der Kontrollpunkte wird die Körpertemperatur der Besucher gemessen. Sollte die maximale Auslastung erreicht werden, wird der Zugang weiterer Besucher eingeschränkt und diesen wird der Kaufpreis zurückerstattet.
  • Am Eingang des Besucherzentrums werden Desinfektionsteppiche zur Desinfektion der Schuhsohlen ausgelegt.
  • Alle Systeme der Zugangs- und Informationskontrolle verfügen über digitale Optionen, um die Reduktion von Druckmaterial zu ermöglichen.

Obligatorische COVID-19 Präventivmaßnahmen für Besucher der Schlucht von Masca:

  • Nutzen Sie Nasen- und Mundschutzmasken im Besucherzentrum und an allen anderen Orten, an denen das Einhalten des Mindestabstands von 2 Metern zu Personen, die nicht Ihrer Wohngemeinschaft angehören, nicht möglich ist. Daher wird empfohlen, die Nasen-Mund-Schutzmasken auf dem gesamten Weg griffbereit zu haben.
  • Desinfizieren Sie Ihre Schuhsohlen mit den dafür vorgesehenen Desinfektionsmatten an den Kontrollpunkten und waschen Sie sich wann immer möglich Ihre Hände mit Alkohol-Gel.
  • Halten Sie immer den Mindestabstand von 2 Metern zu Personen ein, die nicht Ihrer Wohngemeinschaft angehören und respektieren Sie immer die maximale Auslastung (maximale Besucherzahl) des Besucherzentrums.
  • Sie müssen die Temperaturmessung am Eingang zum Besucherzentrum zulassen.
  • Sollten Sie eine dieser Maßnahmen nicht befolgen, wird Ihnen der Zugang zur den Anlagen und zum Wanderweg durch die Schlucht von Masca verweigert, wobei Sie Recht auf Rückerstattung des Kaufpreises haben.

Wenn Sie Symptome einer COVID-19-Erkrankung zeigen, wird das Protokoll zur Isolierung und Evakuierung für Sie und Ihre Begleiter aktiviert. In diesem Fall haben Sie Recht auf Rückerstattung des Kaufpreises.